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   OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99   

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https://dejure.org/2000,1679
OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99 (https://dejure.org/2000,1679)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2000 - 16 Wx 149/99 (https://dejure.org/2000,1679)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 16 Wx 149/99 (https://dejure.org/2000,1679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauliche Veränderungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 22 ABS. 1; BAULICHE VERÄNDERUNGEN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbau von sieben Dachflächenfenstern und Austausch von zwei Dachlukenfenstern als bauliche Veränderungen einer Wohnungsanlage; Erforderlichkeit einer Zustimmung aller Sondereigentümer; Wesentliche Änderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnungsanlage; Möglichkeit ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 760
  • NZM 2000, 765
  • ZMR 2000, 638
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Dabei gelten als Nachteil nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen, die nicht ganz unerheblich sind; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 1992, 978 ff., 979).
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Schließlich stellt sich das Beseitigungsverlangen auch nicht allein deshalb als unzulässige Rechtsausübung dar, weil die Antragstellerin zur Erfüllung dieses Anspruchs erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müsste und zudem die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos würden (vgl. Beschluss des Senates vom 13. September 1999, 16 Wx 65/99; BayObLG NZM 1999, 1150; OLG München ZMR 1996, 396).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Schließlich stellt sich das Beseitigungsverlangen auch nicht allein deshalb als unzulässige Rechtsausübung dar, weil die Antragstellerin zur Erfüllung dieses Anspruchs erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müsste und zudem die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos würden (vgl. Beschluss des Senates vom 13. September 1999, 16 Wx 65/99; BayObLG NZM 1999, 1150; OLG München ZMR 1996, 396).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - 3 Wx 378/95
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Schließlich stellt sich das Beseitigungsverlangen auch nicht allein deshalb als unzulässige Rechtsausübung dar, weil die Antragstellerin zur Erfüllung dieses Anspruchs erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müsste und zudem die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos würden (vgl. Beschluss des Senates vom 13. September 1999, 16 Wx 65/99; BayObLG NZM 1999, 1150; OLG München ZMR 1996, 396).
  • BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93

    Rechtmäßigkeit von Umbau und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Eine solche durch den Ausbau bedingte intensivere Nutzung ist regelmäßig mit nachteiligen Auswirkungen für die anderen Wohnungseigentümer verbunden und stellt deshalb - wie auch das Landgericht ausgeführt hat - eine Beeinträchtigung im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar (vgl. BayObLG ZMR 1993, 476, 477; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816).
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 15/99

    Formerfordernis der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Die Zustimmung ist allerdings nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden (vgl. OLG Bremen NZM 1998, 871; BayObLG NZM 1999, 1009 ff., 1010).
  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Eine solche durch den Ausbau bedingte intensivere Nutzung ist regelmäßig mit nachteiligen Auswirkungen für die anderen Wohnungseigentümer verbunden und stellt deshalb - wie auch das Landgericht ausgeführt hat - eine Beeinträchtigung im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar (vgl. BayObLG ZMR 1993, 476, 477; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816).
  • OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 26/97

    Voraussetzungen der Zulässigkeit baulicher Änderungen an Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
    Die Zustimmung ist allerdings nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden (vgl. OLG Bremen NZM 1998, 871; BayObLG NZM 1999, 1009 ff., 1010).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32; Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.).
  • AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

    Eine deutlich sichtbare Änderung der Optik ist daher stets nachteilig, unabhängig von der Verkehrsanschauung, dem Zeitgeschmack und insbesondere der Mehrheitsmeinung der Wohnungseigentümer (OLG Köln NZM 2000, 765, OLG Celle WuM 1995, 338, LG Hamburg ZWE 2010, 374).
  • LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12

    Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

    Die Nutzung eines Raumes zu Wohnzwecken ist erheblich intensiver als zu sonstigen Zwecken (z. B. Keller, Speicher), so dass in dieser gesteigerten Nutzung immer eine Beeinträchtigung aller anderen Wohnungseigentümer liegt (BayObLG 1990, 70, 71; ZMR 1993, 476, 478; OLG Köln, ZWE 2000, 546, 547).
  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 16.04.2008 - 16 Wx 33/08

    WEG -Recht - Entfernung eines Zaunes auf dem eines Sondernutzungsrechts

    Es entspricht einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, die auch vom Senat geteilt wird, dass für eine Beeinträchtigung, die über das Maß der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG hinausgeht, bereits eine nicht ganz unerhebliche Veränderung des optischen Eindrucks einer Anlage ausreicht (beispielsweise Senat vom 10.06.2005, OLGR 2005, 701; Senat vom 12.01.2000 - 16 Wx 149/99; BayObLG, NJW-RR 91, 722; OLG Düsseldorf NJWE-MieR 1997, 111; Bärmann/Pick, WEG (a.F.), 16. Aufl., § 22 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; BayObLG ZMR 1997, 89, 90; WE 1994, 277, 278; WuM 1989, 262, 263; WuM 1988, 319; OLG Köln OLGR 2000, 146; Senat, Beschluss vom 09.07.2001, 20 W 349/99).

    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978, 979; vgl. auch BayObLG ZMR 1997, 89, 90; OLG Köln OLGR 2000, 146; Senat, Beschluss vom 09.07.2001, 20 W 349/99).

    2 Z 2/89">WuM 1989, 262, 263; WuM 1988, 319, 320; OLG Köln OLGR 2000, 146).

  • BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02

    Sondernutzung an Kfz-Stellplatz in Eigentumswohnanlage -

    Mit der Eintragung im Grundbuch bewirkt es allerdings eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLG ZMR 2000, 638 ff. = DNotZ 2002, 142 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03

    Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung

    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 978; BayObLG ZMR 1997, 89; WE 1994, 277; WuM 1989, 262; WuM 1988, 319; OLG Köln OLGR 2000, 146).

    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978; vgl. auch BayObLG ZMR 1997, 89; OLG Köln OLGR 2000, 146).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Von einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks kann zwar nur ausgegangen werden, wenn sie von außen, also von der Straße, vom Hof oder Garten oder auch von der Wohnung eines anderen Eigentümers aus sichtbar ist (vgl. BayObLG ZMR 1999, 837, 838 f.; OLG Köln ZMR 2000, 638, 639).
  • OLG Köln, 09.03.2006 - 16 Wx 27/06

    Entfernung eines integrierten Balkonschranks als bauliche Veränderung -

    Damit geht zugleich eine wesentliche Veränderung des ursprünglichen äußeren Erscheinungsbildes der Wohnungsanlage einher, was eine bauliche Veränderung beinhaltet (st. Rspr. des Senats, beispielsweise Beschluss vom 31.05.1999, OLGR 1999, 325; Beschluss vom 12.01.2000, NZM 2000, 765).

    Auf die Frage, ob dadurch unter architektonisch-ästhetischen Gesichtspunkten eine Verbesserung oder Verschlechterung des Gesamteindrucks erreicht wird, kommt es nicht an, da diese Beurteilung keinen objektiven Kriterien zugänglich ist (vgl. Senat vom 12.01.2000 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2003 - 20 W 139/02

    Wohnungseigentum: Verschlechterung der Sichtverhältnisse aus einer

  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

  • OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08

    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an

  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

  • LG Hamburg, 30.10.2019 - 318 S 45/18

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Beseitigung eines eigenmächtig errichteten

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